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Termine finden nur nach vorheriger Vereinbarung statt.
Kostenrückerstattung
Verschiedene private Krankenzusatzversicherungen bieten die Vergütung des Honorars für Bioresonanz in Höhe von ca. 80 % an. Die österreichischen Krankenkassen erstatten noch keine Behandlungskosten für Bioresonanz.
Die Behandlungskosten können bei der Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) geltend gemacht werden.
Bioresonanz und Schmerzfreipraxis | Elisabeth Neuhauser | Südhang 4 | 3261 Steinakirchen
+43 650 / 98 23 447 | elisabeth.bl@gmx.at | www.praxis-neuhauser.at
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